Stand: 02/2015
AGB
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die mit der Shipstage GmbH, Oberhafenstraße 1, 20097 Hamburg, HRB 119802, im Folgenden Shipstage genannt, ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert werden. Sie gelten namentlich für alle geschlossenen Verträge der Shipstage über Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen.
- Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des HGB oder bei grenzüberschreitenden Transporten das CMR-Übereinkommen, das Montrealer Übereinkommen oder das Warschauer Abkommen gelten vorrangig vor den AGB. Ist unser Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten vorrangig vor den Regelungen des HGB und dieser AGB die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils in ihrer neuesten Fassung.
§ 2 Leistungen der Shipstage
- Shipstage übernimmt die Organisation zur Durchführung von Transportleistungen einschließlich der Abholung und Zustellung von Sendungen sowie sonstigen Leistungen, die unter https://shipstage.com angeboten werden. Mit der Ausführung der Transporte und dem Transport vor- und nachgelagerten Leistungen wird ein vom Kunden ausgewähltes oder seitens der Shipstage nach billigem Ermessen ausgewähltes Drittunternehmen beauftragt. Die von Shipstage zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem derselben erteilten Einzelauftrag in Verbindung mit deren Produktübersicht in ihrer jeweils gültigen Fassung, die unter https://dashboard.shipstage.com/faq/categories/5-allgemeine-informationen-zum-versand/ eingesehen werden kann.
- Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Empfänger durch persönliche Übergabe. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Gemeinschaftsunterkünften) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person zugestellt werden.
- Der Absender ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Nach einem erfolglosen Zustellversuch steht Shipstage das Recht zu, die Sendung in einem Paketshop eines unserer Dienstleister zu hinterlegen und den Kunden über die Hinterlegung zu benachrichtigen, was als Zustellung gilt.
- Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet, es sei denn es wurde zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart. Unter Berücksichtigung der Kundeninteressen ist es Shipstage freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Weisungen, die nach Übergabe einer Sendung vom Versender erteilt worden sind, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 Abs. 1 – Abs. 5 und 419 HGB finden im Übrigen keine Anwendung.
§ 3 Vertragsabschluss
- Die Angebote von Shipstage sind unverbindlich. Für das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages ist seitens der Shipstage eine verbindliche Annahme Ihres Angebots durch mündliche, schriftliche oder elektronische Annahmeerklärung notwendig. Die Shipstage ist ferner berechtigt, ein Angebot zur Beförderung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Die Shipstage ist berechtigt, auch nach Übernahme der Sendung durch einen von ihr beauftragten Dritten vom Absender Auskunft über den Inhalt der Sendung zu verlangen. Der Kunde kann die Übernahme von Waren zum Transport, die als Verbotsgüter nach § 4 darstellen, nicht als vertragliche Annahme verstehen.
§ 4 Verbotsgut, Beförderungsausschlüsse
- Die nachstehend aufgeführten Verbotsguter können nicht Gegenstand eines Vertrages mitShipstage werden:
- Güter, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder Güter, deren Inhalt besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern.
- verderbliche Güter, Geld, Edelmetalle in Barrenform, Kunstgegenstände, temperaturgeführte Güter, Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, sowie gefährliche Güter aller Art.
- Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten.
- Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, infizieren oder Sachschäden verursachen können.
- jegliche Art von Sendungen, die Öl, Benzin oder Schmierstoffe enthalten und nicht ordnungsgemäß abgelassen sind, wobei keinerlei Restmengen aus der Umverpackung treten dürfen.
- Waren, die einen Gegenstandswert in Höhe von € 35000,00 übersteigen, können nicht befördert und somit nicht Vertragsgegenstand werden. Bei Beförderungen durch United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG (UPS) beträgt der Warenwert bei Schmuck und Uhren nicht mehr als 520 Euro. Eine Lieferung an Postfächer ist bei UPS nicht möglich.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden, Entgelte
- Der Kunde wählt nach eigenem Ermessen den seitens Shipstage angebotenen Service sowie Transportdienstleister aus, wobei der Kunde die für die Beförderung, Zustellung und Abrechnung der Sendung erforderlichen Angaben richtig und vollständig rechtzeitig zu übermitteln hat.
- Nach dem Vertragsschluss hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Sendung versandfertig zur Abholung an einem leicht zugänglichen Ort bereitsteht. Die Sendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben bei der Auftragserteilung zu entsprechen. Weicht sie davon ab, ist Shipstage berechtigt, das Entgelt in Rechnung zu stellen, das nach der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste von Shipstage bei zutreffenden Angaben berechnet worden wäre. Zudem darf von der äußeren Verpackung kein Rückschluss auf den Wert des Gutes möglich sein. Die Sendungen sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Identifikation ermöglicht wird, insbesondere der Absender und Empfänger eindeutig identifizierbar sind. Er wird die Sendungen so verpacken, dass sie vor Verlust oder Beschädigung geschützt sind und dass auch an Sendungen Dritter beim Transport keine Schäden entstehen. Die §§ 410, 411 HGB sind zu beachten. Anleitungen zum ordnungsgemäßen Verpacken der Sendungen findet der Kunde in den Verpackungstipps unter https://dashboard.shipstage.com/faq/sections/62-verpackungstipps/ .
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von den Dienstleistern mitgebrachten oder vorliegenden Adress-Aufkleber ordnungsgemäß an der Ware aufgebracht werden und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist. Wenn der Kunde diese Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt, hat er Shipstage den daraus entstehenden Schaden zu erstatten.
- Die Wahl der richtigen Haftung oder Versicherung, die Schäden bei Verlust, Beschädigung, Verspätung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung am ehesten deckt, obliegt im Übrigen dem Kunden.
- Das von Shipstage für die beauftragte Leistung zu erbringende Entgelt richtet sich nach den in den Angeboten ausgewiesenen Preisen. Bei gewichtsabhängigen Entgelten werden die Preise auf Basis des tatsächlichen Gewichts oder des Volumengewichts berechnet, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Die in den Online-Angeboten unter https://dashboard.shipstage.com/profile/prices/ ausgewiesenen Preise und Entgelte sind unverbindlich; Änderungen infolge einer mangelnden Verfügbarkeit von Transportkapazitäten des angebotenen Transportunternehmens können zu einer Beauftragung anderer Transportunternehmen und damit zu Preisänderungen führen. Zum Zeitpunkt der Entgeltberechnung gelten die bei Vertragsschluss gültigen Standard- und Sonderkonditionen. Die in den Basis- und Sonderkonditionen ausgewiesenen Preise und Rabatte gelten nur für den jeweils konkreten Einzelauftrag. Shipstage hat das Recht inne, diese jederzeit zu ändern.
- Nach Erhalt der Rechnung hat der Kunde die Rechnung auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu prüfen. Einwendungen gegen die Rechnungsstellung sind innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungserhalt möglich. Danach sind Einwendungen gegen die Rechnung ausgeschlossen.
- Der Kunde verpflichtet sich Shipstage über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Kosten zu erstatten, die aus Anlass der Beförderung der Sendung in seinem Interesse verauslagt werden. Der Kunde stellt Shipstage insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Er wird ferner Kosten ersetzen, die aus Anlass einer Lagerung oder Rückbeförderung einer Sendung entstehen. Sämtliche dieser Kosten sind auf Anforderung sofort fällig.
§ 6 Nachnahme
- Bei Sendungen, die per Nachnahme zugestellt werden, tritt Shipstage nicht im eigenen Namen, sondern ausschließlich als Stellvertreter des Kunden gegenüber dem durchführenden Transportunternehmen auf. Shipstage beauftragt das durchführende Transportunternehmen mit dem Inkasso per Nachnahme als Stellvertreter des Kunden. Die Nachnahmegebühr ist das für die Dienstleistung von Shipstage als Stellvertreter beanspruchte Entgelt. Die Abwicklung der Nachnahme erfolgt unmittelbar zwischen dem Transportunternehmen und dem Kunden.
- Der Höchstbetrag für eine Sendung per Nachnahme ist auf 3.000 Euro begrenzt. Sollte es bei der Geldübermittelung des Nachnahmebetrages zu einem Fehler kommen, ist die Haftung bis zu diesem Höchstbetrag begrenzt. Die Nachnahmesendung wird nur gegen Bargeld in Euro ausgehändigt. Schecks, Wechsel oder andere Zahlungsmittel (auch ausländische Währung), werden nicht akzeptiert. Der Versand der Nachnahme setzt voraus, dass der Kunde unsere Provision für die Vermittlung der Nachnahme akzeptiert. Der Nachnahmebetrag wird dem Kunden unmittelbar vom Transportunternehmen innerhalb üblicher Laufzeiten auf die vom Kunden mit Beauftragung der Nachnahme anzugebende Bankverbindung überwiesen. Sollte der Nachnahmebetrag durch das Transportunternehmen an uns gezahlt werden, leiten wir den Nachnahmebetrag in diesen Ausnahmefällen an den Kunden auf dessen bekanntgegebene Bankverbindung innerhalb von 10 Tagen weiter.
§ 7 Haftung
- Shipstage haftet gegenüber seinen Kunden nach den Haftungsbedingungen, die das vom Kunden ausgewählte und durch Shipstage beauftragte Transportunternehmen seinen Leistungen für den erteilten Auftrag zugrunde legt. Die Haftungsbedingungen können auf der jeweiligen Homepage des Transportunternehmens eingesehen oder von Shipstage bezogen werden.
- Die Haftung von Shipstage umfasst den Verlust, die Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die schuldhaft nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten in dem Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Absender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem unzulässigen Güterversand, insbesondere aus einem Versand ausgeschlossener Sendungen (Ziffer 4) resultieren.
- Für den Fall, dass die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins geschuldet ist, ist die Haftung von Shipstage für die Überschreitung dieser Lieferfrist bzw. die Abweichung von diesem Termin auf den 3-fachen Betrag der Fracht begrenzt.
- Der Ersatz aller über die vorstehend hinausgehenden Schäden, insbesondere für indirekte Schäden und Folgekosten, wie z. B. rein wirtschaftliche Verluste oder Gewinneinbußen sind ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob vor oder nach der Annahme der Sendung durch Shipstage auf das Risiko eines solchen Schadens hingewiesen wurden, da besondere Risiken vom Kunden versichert werden können. Daneben bestehen die gesetzlichen Haftungsausschlüsse und Haftungseinschränkungen wie z. B. §§ 425 Abs. 2, 427, 432, S. 2 HGB, Art. 17 Abs. 4, Art. 18 CMR. Ebenso haften wir nicht für Schäden durch Überprüfung einer Sendung, soweit diese AGB dies gestatten.
- Absender oder Empfänger haben einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens, anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
- Die halbjährige Verjährungsfrist aller Ansprüche des Kunden und Empfängers richtet sich nach § 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 32 CMR. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den vorstehenden Verjährungsfristen unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 8 Versicherung
Shipstage bietet als Zusatz- und Nebenleistung zum Transport das Produkt „Sicherungsleistung" an. Dabei kann der Kunde bei Auftragserteilung einen konkreten Sicherungsleistungsbetrag auswählen, und zwar maximal bis zur Versicherung eines Warenwertes von 35.000 Euro.
Die Versicherung deckt das Interesse des Absenders an der jeweiligen bedingungsgerechten Sendung gegen die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit der vereinbarten Versicherungssumme je Sendung. Durch Abschluss der Versicherung kann sich der Haftungsumfang (§ 9) ändern. Vom Versicherungsschutz nicht gedeckt sind insbesondere die Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulassen sowie Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadensfalles vom Absender verursacht worden sind.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Für die Vertragsbeziehung des Kunden mit Shipstage gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Etwaige Ansprüche gegen Shipstage können seitens des Kunden weder abgetreten noch verpfändet werden; dies gilt nicht für Geldforderungen. Der Kunde kann gegen eine Forderung von Shipstage nur mit Forderungen aufrechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Shipstage; Erfüllungsort ist Hamburg.
- Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn möglichst nahe kommt.
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