• Wann fallen bei UPS Zuschläge an?
1. Zusätzliche Handhabung:
Bei UPS wird ein
Zuschlag berechnet, wenn gewisse Pakete einer zusätzlichen Handhabung bedürfen:
- Waren in einer Metall- oder Holzverpackung
- Gegenstände in zylindrischen Behältern, wie zum Beispiel Fässer, Eimer, Kanister oder Reifen, die nicht vollständig in einer Verpackung aus Wellpappe eingeschlossen sind
- Pakete mit einer Länge über 100 cm oder Pakete, deren zweitlängste Seite 76 cm überschreitet
- jedes Paket mit einem tatsächlichen Gewicht über 32 kg (nicht Volumengewicht)
- jedes Paket einer Sendung, dessen durchschnittliches Gewicht mehr als 32 kg beträgt und dessen genaues Gewicht nicht auf den Versanddokumenten angegeben wurde oder das nicht über das automatische UPS Paketsystem bearbeitet werden kann
UPS behält sich das Recht vor, für jedes Paket, das nach Meinung von UPS eine zusätzliche Handhabung erfordert, in eigenem Ermessen einen Zuschlag zu erheben. Wurde bereits ein Zuschlag für große Pakete berechnet, so entfällt der Zuschlag für die zusätzliche Handhabung.
2. Zuschlag für große Pakete
Ein
Paket gilt als „großes Paket”, wenn die Gesamtabmessung 300 cm in Länge plus
Umfang [Umfang = (2 x Breite) + (2 x Höhe)] überschritten wird, jedoch unter der
maximalen Abmessung von 400 cm liegt. Große Pakete unterliegen einem
kostenpflichtigen Mindestgewicht von 40 kg.
3. Übergrößenzuschlag
4. Abholung und Zustellung in Außengebieten
und in schwer zugänglichen Gebieten
Bitte informieren Sie sich unter UPS, ob ein Zuschlag für entsprechende Gebiete
erhoben wird. Grundsätzlich sollte Ihnen der Preis bei der Versandscheinerstellung oder beim Preisrechner angezeigt werden
5. Weitere Zuschläge:
Zustellung an oder Abholung von Privatadressen