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• Wann fallen bei UPS Zuschläge an?

1. Zusätzliche Handhabung:

Bei UPS wird ein Zuschlag berechnet, wenn gewisse Pakete einer zusätzlichen Handhabung bedürfen:

  • Waren in einer Metall- oder Holzverpackung
  • Gegenstände in zylindrischen Behältern, wie zum Beispiel Fässer, Eimer, Kanister oder Reifen, die nicht vollständig in einer Verpackung aus Wellpappe eingeschlossen sind
  • Pakete mit einer Länge über 100 cm oder Pakete, deren zweitlängste Seite 76 cm überschreitet
  • jedes Paket mit einem tatsächlichen Gewicht über 25 kg (nicht Volumengewicht)
  • jedes Paket einer Sendung, dessen durchschnittliches Gewicht mehr als 25 kg beträgt und dessen genaues Gewicht nicht auf den Versanddokumenten angegeben wurde oder das nicht über das automatische UPS Paketsystem bearbeitet werden kann

UPS behält sich das Recht vor, für jedes Paket, das nach Meinung von UPS eine zusätzliche Handhabung erfordert, in eigenem Ermessen einen Zuschlag zu erheben. Wurde bereits ein Zuschlag für große Pakete berechnet, so entfällt der Zuschlag für die zusätzliche Handhabung.

2. Zuschlag für große Pakete

Ein Paket gilt als „großes Paket”, wenn die Gesamtabmessung 300 cm in Länge plus Umfang [Umfang = (2 x Breite) + (2 x Höhe)] überschritten wird, jedoch unter der maximalen Abmessung von 400 cm liegt. Große Pakete unterliegen einem kostenpflichtigen Mindestgewicht von 40 kg.

3. Übergrößenzuschlag

Pakete mit einem Gewicht von mehr als 70 kg oder einer Länge von über 270 cm bzw. Gesamtabmessungen von mehr als 400 cm in Länge und Umfang [(2 x Breite) + (2 x Höhe)] werden nicht für den Versand akzeptiert. Dennoch werden im UPS Paketsystem aufgefundene Sendungen mit einem Übergrößenzuschlag berechnet. Bei einem Paket, deren Länge und Umfang zusammengefasst 400 cm überschreitet, wird somit ein „Zuschlag für Große Pakete“ und ein „Übergrößenzuschlag“ berechnet.

4. Abholung und Zustellung in Außengebieten und in schwer zugänglichen Gebieten

Bitte informieren Sie sich unter UPS, ob ein Zuschlag für entsprechende Gebiete erhoben wird. Grundsätzlich sollte Ihnen der Preis bei der Versandscheinerstellung oder beim Preisrechner angezeigt werden

5. Weitere Zuschläge:

Zustellung an oder Abholung von Privatadressen