Bei der Zollabwicklung werden EFTA-Staaten und Drittländer unterschieden.
Zu den EFTA-Staaten (Europäische Freihandelsassoziation) gehören die Schweiz, Island, Lichtenstein und Norwegen. Alle anderen Länder werden als Drittländer bezeichnet. Sendungen innerhalb der EFTA-Staaten und Drittländer sind grundsätzlich beim Zoll anzumelden.
Hierfür wird folgendes benötigt:
EORI Nummer (Economic Operators Registration and Identification). Die EORI-Nummer wird beim Deutschen Zoll beantragt.
Handelsrechnung: das Original und drei Kopien (ausgenommen hiervon sind Großbritannien, die Schweiz und Norwegen- hier reicht die originale Handelsrechnung). Die Handelsrechnung wird bei der Versandscheinerstellung automatisch generiert.
Zollinhaltserklärung (CN22 oder CN23) bei Sendungen, die durch ein Postunternehmen (DHL) versendet werden. Diese werden bei der Versandscheinerstellung automatisch generiert.
Frankaturen / Lieferkonditionen für die Festlegung der Verzollungskosten von Empfänger und/oder Versender.
Ab einem Warenwert von 1.000 € wird eine elektronische Ausfuhrerklärung benötigt.
Bei einem Warenwert unter 6.000 € ist eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung erforderlich.
Ab einem Warenwert von 6.000 € ist zusätzlich die vom Zoll abgestempelte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass Sendungen mit unvollständigen oder fehlerhaften Zollangaben kostenpflichtig retourniert werden.