Produktsicherheitsverordnung (GPSR) auf eBay: So gelingt die Umsetzung
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- Was ist die Produktsicherheitsverordnung und warum wurde sie eingeführt?
- Wie können die GPSR-Anforderungen bei eBay umgesetzt werden?
- Folgen eines Verstoßes gegen die GPSR-Vorschriften auf eBay
- Anpassung der eBay-Angebote an die Ebay-Produktsicherheitsverordnung
- Checkliste zur GPSR-Umsetzung auf eBay
- Logistik & Compliance: Warum integrierte Prozesse heute entscheidend sind
- FAQ
„Sicher verkauft sich besser“, sagt die neue EU-Verordnung. Seit dem 13. Dezember 2024 gilt: Wer Produkte in der EU verkauft, muss mehr liefern als nur gute Preise. Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verlangt klare Angaben, sichtbare Verantwortlichkeiten und volle Transparenz, auch auf eBay. Ob kleines Einzelunternehmen oder erfahrener Onlinehändler: Die Anforderungen gelten für alle.
Was vorher als Empfehlung galt, ist jetzt Pflicht. Produktinfos, Kontaktstellen, Warnhinweise – was fehlt, kann teuer werden. Wer nicht umstellt, riskiert Abmahnungen, Verkaufsstopps oder Bußgelder. In diesem Leitfaden zeigen wir, wie Sie Ihre eBay-Angebote einfach, rechtskonform und GPSR-sicher gestalten. Schritt für Schritt, ohne Bürokratie-Wirrwarr, aber mit maximaler Klarheit.
Was ist die Produktsicherheitsverordnung und warum wurde sie eingeführt?
Die Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) wurde eingeführt, um den Verbraucherschutz in der EU an den digitalen Handel anzupassen. Vor allem Marktplätze wie eBay, Amazon oder Etsy haben den Produktvertrieb globalisiert, doch die bisherige Gesetzeslage stammte aus einer Zeit vor Smartphones und Plattformökonomie. Die GPSR Verordnung bringt Ordnung in genau diesen Bereich.
Ziel der Verordnung ist es, dass jedes Produkt auf dem EU-Markt sicher ist, unabhängig davon, ob es über ein Geschäft in Köln oder über einen Onlinehändler in Shanghai verkauft wird. Die neue Regelung ersetzt die veraltete Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und hebt Sicherheitsstandards auf ein modernes, europaweit einheitliches Niveau. Sie ist das neue Rückgrat der Produktsicherheit in Europa. Eben die echte General Product Safety Regulation.
Besonders wichtig: Die GPSR verankert erstmals eine rechtliche Verantwortung für Online-Marktplätze. Das heißt: Auch eBay muss mitziehen und verlangt von Händler:innen klare Angaben, Produktsicherheitsnachweise und eine sogenannte „verantwortliche Person“. Alles mit dem Ziel, gefährliche oder unklare Angebote zu verhindern, bevor sie live gehen und die eBay Produktsicherheitsverordnung greift hier allumfassend.
Wer ist versichert?
Die General Product Safety Regulation (GPSR) schützt alle Verbraucher:innen in der EU, unabhängig davon, woher ein Produkt stammt. Die Verordnung greift immer dann, wenn ein Produkt für den privaten Endgebrauch gedacht ist. Das bedeutet: Sobald Sie ein Produkt an Privatpersonen in der EU verkaufen, gelten die Anforderungen der GPSR. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Hersteller, Händler oder Importeur sind oder ob Ihr Firmensitz innerhalb oder außerhalb der EU liegt.
Achtung: Auch Produkte, die gebraucht oder generalüberholt angeboten werden, fallen unter die GPSR, sofern sie funktionstüchtig und für den Verbrauchermarkt bestimmt sind. Für Händler, die sich fragen, ob die Einhaltung der GPSR Verordnung auch für Second-Hand-Ware gilt: Ja, wenn die Produkte sicherheitsrelevant sind, greift die Regelung vollständig.
Wer ist der Hersteller?
Laut GPSR ist Hersteller, wer ein Produkt:
- selbst herstellt oder herstellen lässt,
- unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft (auch Rebranding zählt!),
- wer ein bestehendes Produkt so verändert, dass neue Sicherheitsanforderungen gelten könnten.
Wichtig: Der Hersteller ist nicht immer die Produktionsfirma. Wenn Sie z. B. ein generisches Produkt aus China importieren und mit Ihrem Logo versehen, sind Sie rechtlich gesehen der Hersteller, inklusive aller Pflichten. Und diese Pflichten beginnen nicht erst bei der CE-Kennzeichnung, sondern schon bei der Dokumentation der Sicherheitsmerkmale laut GPSR Verordnung.
Fakt am Rande: Viele Verkäufer, die auf eBay aktiv sind, sind Hersteller, ohne es zu wissen. Besonders, wenn sie Produktsets zusammenstellen oder neutrale Produkte mit eigenen Angaben versehen. Deshalb ist die Einhaltung der GPSR für eBay-Händler ein zentrales Thema geworden.
Welche Produkte sind abgedeckt?
Die General Product Safety Regulation (GPSR) erstreckt sich auf sämtliche Konsumgüter, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Unabhängig davon, ob sie fabrikneu, gebraucht oder generalüberholt in Umlauf gebracht werden. Entscheidend ist allein der Verwendungszweck im häuslichen Bereich. Typische Produktbeispiele:
- Elektronikartikel (wie z. B. Küchengeräte, Ladegeräte, Leuchten)
- Bekleidung und andere Textilwaren
- Spielwaren
- Möbelstücke
- Kosmetische Erzeugnisse
- Werkzeuge und Zubehör für Heimwerker
- Haushaltsgegenstände aller Art
- Produkte für Babys und Kinder
Nicht erfasst sind Waren, für die bereits spezielle EU-Vorschriften gelten, beispielsweise Medizintechnik, Lebensmittel oder Kraftfahrzeuge. Diese Produkte werden weiterhin durch eigene gesetzliche Rahmenwerke geregelt (z. B. MDR, LMIV usw.).
Besonderheit: Auch digitale Endgeräte mit physischen Komponenten – wie etwa Smartwatches oder IoT-Produkte – fallen unter die GPSR. Dabei gelten zusätzliche Anforderungen an IT-Sicherheit und sicherheitsrelevante Software-Updates.
Wer ist die verantwortliche Person?
Die sogenannte „verantwortliche Person“ (Responsible Person) ist eine zentrale Neuerung der GPSR Verordnung und Pflicht für alle Produkte, die außerhalb der EU hergestellt und in der EU verkauft werden.
Ohne benannte verantwortliche Person darf ein Produkt nicht mehr angeboten werden, weder auf eBay noch auf anderen Plattformen. Die eBay GPSR Einhaltung setzt hier klare Anforderungen.
Diese Person (oder Firma) muss in der EU ansässig sein und folgende Aufgaben übernehmen:
- Bereitstellung von Konformitäts- und Sicherheitsdokumenten auf Anfrage der Behörden
- Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden
- Einhaltung der Meldepflichten bei unsicheren Produkten
- Sicherstellung der Produktkonformität mit den GPSR-Vorgaben
Die verantwortliche Person kann sein:
- eine Niederlassung des Herstellers in der EU,
- ein Importeur mit Sitz in der EU,
- ein Fulfillment-Dienstleister (unter bestimmten Bedingungen),
- oder ein extern beauftragter Vertreter mit schriftlicher Vereinbarung.
Wer als eBay-Händler Ware aus Drittländern importiert, muss sicherstellen, dass eine verantwortliche Stelle dokumentiert ist. Die Einhaltung der GPSR Verordnung wird zunehmend auch durch eBay selbst überprüft. Die GPSR für eBay Händler ist längst kein Nebenthema mehr, sondern die Geschäftsgrundlage.
Wie können die GPSR-Anforderungen bei eBay umgesetzt werden?
Die Theorie ist klar, aber wie sieht die Umsetzung im Alltag aus? Vor allem auf Plattformen wie eBay zählt nicht nur, dass Sie die Anforderungen erfüllen, sondern auch, wie sichtbar Sie das tun. Denn eBay kontrolliert zunehmend automatisiert, ob Angebote die GPSR Anforderungen auf eBay erfüllen.
Hier die wichtigsten Bausteine für eine erfolgreiche Umsetzung:
Kontaktinformationen
eBay verlangt von gewerblichen Verkäufern bereits heute Impressumsangaben. Doch unter der GPSR ist eine klar identifizierbare verantwortliche Stelle für jedes Produkt verpflichtend mit folgenden Angaben:
- Name der verantwortlichen Person oder Firma
- Postanschrift in der EU
- E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
Diese Angaben müssen sichtbar im Angebot platziert werden. Ideal ist ein fester Abschnitt in der Produktbeschreibung oder – falls vorhanden – direkt im Feld „Herstellerangaben“. Wichtig: Die Daten müssen aktuell und erreichbar sein. Ohne diese Informationen ist die eBay General Product Safety Regulation nicht erfüllt und das Angebot kann gesperrt werden.
Informationen zur Produktsicherheit
Die GPSR verlangt nicht nur, wer verantwortlich ist, sondern auch, was über das Produkt bekannt sein muss. Dazu zählen:
- Warnhinweise (Alter, Gewicht, Nutzungseinschränkungen)
- Materialangaben, insbesondere bei Textilien, Spielwaren oder Elektroartikeln
- technische Daten (z. B. Spannung, Leistung, CE-Zertifizierung)
- Gebrauchsanweisungen (auch als PDF-Download möglich)
- Hinweise zur sicheren Entsorgung (z. B. bei Batterien oder Elektronik)
Diese Angaben müssen verständlich, vollständig und leicht zugänglich sein. eBay bietet dafür eigene Felder im Angebotseditor. Nutzen Sie diese so ausführlich wie nötig. Wer die eBay Produktsicherheitsverordnung ernst nimmt, stellt hier nicht nur die mindestens notwendigen Informationen ein, sondern bietet echten Mehrwert für den Kunden.
Warnungen
Ein besonders kritischer Bereich: Sicherheitswarnungen. Sie sind Pflicht, wenn ein Produkt bestimmte Risiken mit sich bringt, z. B.:
- Verschluckbare Kleinteile bei Spielzeug
- Hitzeentwicklung bei Elektrogeräten
- Schnittgefahr bei Werkzeugen
- Chemische Bestandteile bei Kosmetika
Die Warnhinweise müssen vor dem Kauf klar sichtbar sein, nicht irgendwo im Kleingedruckten. Bei eBay empfiehlt sich eine Platzierung in den ersten Absätzen der Artikelbeschreibung sowie ggf. als separates Hinweisfeld. Nur so gelingt die GPSR Einhaltung auf eBay praxisgerecht und rechtssicher.
Beispiel:
Achtung: Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten. Erstickungsgefahr wegen verschluckbarer Kleinteile.
Verstöße gegen diese Pflicht gelten als „ernsthafte Gefahr“ und können zum sofortigen Delisting oder Verkaufsverbot führen. Die Einhaltung der GPSR ist deshalb nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen von Qualität im Onlinehandel.
Folgen eines Verstoßes gegen die GPSR-Vorschriften auf eBay
Die Einhaltung der General Product Safety Regulation (GPSR) ist für Verkäufer auf eBay verpflichtend. Sie stellt keine freiwillige Option dar. Wer die Vorgaben missachtet, muss mit direkten Konsequenzen rechnen. Besonders auf Plattformen wie eBay, die aktiv auf Regelkonformität achten, können unvollständige Angaben oder fehlende Sicherheitsinformationen schnell zum ernsten Problem werden.
1. Delisting durch eBay
eBay ist gesetzlich dazu verpflichtet, Produkte mit Sicherheitsdefiziten von der Plattform zu entfernen, entweder automatisch oder auf Veranlassung zuständiger Behörden. Das bedeutet konkret: Artikel, die den GPSR-Anforderungen nicht genügen, können ohne Vorwarnung offline gestellt werden. Besonders gefährdet sind Angebote ohne benannte verantwortliche Person oder mit unzureichender Produktsicherheit.
2. Bußgelder und Abmahnungen
Sowohl nationale Marktüberwachungsstellen als auch EU-Behörden dürfen empfindliche Bußgelder verhängen, teilweise im fünfstelligen Bereich. Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbraucherschutzorganisationen, wenn die angebotenen Produkte nicht den GPSR-Vorgaben entsprechen.
3. Sperrung des eBay-Kontos
Bei wiederholten Regelverstößen kann eBay das gewerbliche Verkäuferkonto dauerhaft sperren. Wer die Produktsicherheitsrichtlinien von eBay regelmäßig missachtet, riskiert nicht nur die Entfernung einzelner Artikel, sondern den kompletten Ausschluss vom Marktplatz. Für kleine Händler kann das existenzielle Folgen haben.
4. Haftungsrisiken bei Personenschäden
Kommt es durch ein unsicheres Produkt zu Personenschäden und fehlen gleichzeitig gültige Sicherheitsnachweise, trägt der Händler die volle Verantwortung. Selbst wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Liegt keine verantwortliche Ansprechperson oder kein Importeur vor, haftet automatisch der Anbieter auf eBay.
Verstöße gegen die GPSR für eBay Händler sind nicht nur ein rechtliches Risiko, denn sie können das gesamte Geschäftsmodell gefährden. Deshalb ist es essenziell, die Anforderungen der General Product Safety Regulation nicht nur zu kennen, sondern konsequent umzusetzen.
Anpassung der eBay-Angebote an die Ebay-Produktsicherheitsverordnung
Die gute Nachricht: Mit einem strukturierten Vorgehen lässt sich die Einhaltung der GPSR Verordnung systematisch umsetzen, auch für größere Produktportfolios.
Entscheidend ist, bestehende Prozesse zu überarbeiten, Angebotsdaten zu standardisieren und rechtliche Zuständigkeiten klar zu definieren. Nur so kann die eBay GPSR Einhaltung dauerhaft gewährleistet werden.
Schritt 1: Bestandsaufnahme
Bevor Sie Änderungen vornehmen, benötigen Sie einen vollständigen Überblick über Ihre eBay-Angebote. Prüfen Sie dabei nicht nur die veröffentlichten Produkte, sondern auch Entwürfe und geplante Listings.
- Welche Produkte sind für den Endverbraucher bestimmt und unterliegen damit der General Product Safety Regulation (GPSR)?
- Sind Hersteller, Importeur oder die verantwortliche Person korrekt und vollständig benannt und ist die Adresse innerhalb der EU angegeben?
- Liegen zu jedem Produkt Konformitätserklärungen, Sicherheitsdokumente oder Prüfberichte (z. B. CE) vor?
Diese Bestandsaufnahme dient als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen. Ohne sie ist keine rechtskonforme Umsetzung der GPSR Anforderungen auf eBay möglich.
Schritt 2: Angebotsstruktur prüfen
Alle Inhalte Ihrer eBay-Produktangebote müssen den Anforderungen der eBay Produktsicherheitsverordnung lückenlos entsprechen. Das gilt nicht nur für neu erstellte Listings, auch bereits aktive Angebote müssen bei Bedarf überarbeitet werden.
Achten Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte:
- Ist der Hersteller eindeutig genannt?
Der Name sollte für Käufer und Kontrollbehörden klar erkennbar und nachvollziehbar sein. - Wurde eine verantwortliche Person angegeben?
Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten dieser Person müssen vollständig und korrekt im Angebot erscheinen. - Sind alle erforderlichen Sicherheitshinweise enthalten?
Dazu zählen etwa Warnungen vor Kleinteilen, chemischen Bestandteilen oder Hinweise zu Altersbeschränkungen bzw. Nutzungsgrenzen. - Gibt es eine zugängliche Gebrauchsanleitung?
Diese sollte entweder als PDF-Download oder in physischer Form beiliegen. - Wurden alle relevanten technischen Daten klar aufgeführt?
Beispiele hierfür sind Angaben zu Spannung, verwendeten Materialien oder eine CE-Kennzeichnung.
Wenn solche Informationen fehlen oder unvollständig sind, kann eBay automatisiert eingreifen. Viele GPSR-Verstöße werden mittlerweile durch technische Prüfroutinen erkannt und entsprechend sanktioniert.
Schritt 3: Interne Prozesse definieren
Die Einhaltung der GPSR ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein dauerhafter Bestandteil der Produktverantwortung. Um Risiken zu minimieren, sollten Zuständigkeiten im Unternehmen klar geregelt sein.
Stellen Sie sicher, dass:
- Eine konkrete Ansprechperson für Produktsicherheit benannt ist, auch intern.
- Externe Dienstleister oder Lieferanten wissen, welche Informationen Sie benötigen.
- Neue Produkte vor der Veröffentlichung auf GPSR-Konformität geprüft werden.
- Alle Beteiligten (z. B. Einkauf, Produktmanagement, Kundenservice) über die GPSR-Anforderungen geschult sind.
Ein funktionierender Prozess schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern erleichtert auch die Reaktion auf Anfragen von Behörden oder eBay selbst im Rahmen der eBay General Product Safety Regulation.
Schritt 4: Dokumentation bereitstellen
Die bloße Angabe im Angebot genügt nicht. Bei Rückfragen müssen Sie Nachweise liefern können. Eine lückenlose Dokumentation ist daher Pflicht.
Sorgen Sie dafür, dass folgende Unterlagen systematisch abgelegt und jederzeit abrufbar sind:
- Konformitätserklärungen gemäß den jeweils geltenden EU-Richtlinien (z. B. Niederspannung, EMV, RoHS)
- Prüfberichte, insbesondere CE-Zertifikate oder Laboranalysen
- Risikoanalysen zur Produktverwendung, möglichen Gefahren und Schutzmaßnahmen
- Nachweise zur Produktsicherheit, etwa Herstellerzertifikate oder Gebrauchsanleitungen
Diese Dokumente bilden das Fundament jeder erfolgreichen eBay GPSR Einhaltung und ermöglichen im Ernstfall eine schnelle, rechtssichere Reaktion auf Marktüberwachungsmaßnahmen.
Checkliste zur GPSR-Umsetzung auf eBay
Um Ihre eBay-Angebote gesetzeskonform zu gestalten, sollten Sie folgende Punkte systematisch prüfen:
- Hersteller klar genannt?
Der Hersteller muss eindeutig und nachvollziehbar im Angebot angegeben sein.
- Verantwortliche Person in der EU vorhanden?
Für Importware ist eine verantwortliche Person mit Name, Adresse und Kontaktpflicht erforderlich.
- Produkt für Endverbraucher?
Alle Produkte für den privaten Gebrauch unterliegen der GPSR, auch gebrauchte oder überarbeitete.
- Konformitäts- und Sicherheitsnachweise vorhanden?
CE-Kennzeichnung, Prüfberichte und Konformitätserklärungen müssen vorliegen und abrufbar sein.
- Warnhinweise korrekt und sichtbar?
Sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. Erstickungsgefahr, chemische Stoffe) müssen verständlich und gut platziert sein.
- Technische Daten vollständig?
Spannung, Materialien, CE-Kennzeichen usw. müssen eindeutig angegeben werden.
- Gebrauchsanweisung verfügbar?
Als Download oder in Papierform. Wichtig für die sichere Nutzung.
- Entsorgungshinweise enthalten?
Bei Elektronik oder Batterien Pflicht.
- eBay-Angebot vollständig ausgefüllt?
Alle relevanten Felder im Angebotseditor sollten genutzt werden.
- Zuständigkeiten im Betrieb geregelt?
Klare interne Verantwortung vereinfacht GPSR-Umsetzung und Kommunikation mit Behörden.
Diese kompakte Liste eignet sich zur regelmäßigen Selbstkontrolle, Team-Abstimmung oder zur Schulung neuer Mitarbeiter. Wer sie konsequent nutzt, senkt rechtliche Risiken und sorgt für mehr Sicherheit im Onlinehandel.
Logistik & Compliance: Warum integrierte Prozesse heute entscheidend sind
Die Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) endet nicht bei der Produktbeschreibung, sie betrifft auch logistische Abläufe, Dokumentenbereitstellung, Rückverfolgbarkeit und den gesamten Versandprozess. Händler, die auf eBay verkaufen, müssen nicht nur die GPSR Anforderungen auf eBay erfüllen, sondern auch intern klare, nachvollziehbare Strukturen schaffen.
Gerade bei vielen Produkten, wechselnden Versandzielen und Retouren ist ein automatisierter Ablauf entscheidend. Hier kommen smarte Tools ins Spiel.
Shipstage ist eine digitale Plattform, die gewerbliche Händler mit den passenden Versanddienstleistern verbindet und alle logistischen Zwischenschritte automatisiert. Effizient, rechtssicher und skalierbar.
Mit Shipstage lassen sich unter anderem folgende Prozesse zentral abbilden:
- automatisierter Vergleich und Auswahl des günstigsten Versandpartners
- direkter Etikettendruck und Erstellung von Begleitdokumenten
- zentrale Sendungsverfolgung für Händler und Endkunden
- automatisiertes Retourenmanagement
- transparente Dokumentation der gesamten Versandkette
So behalten Sie nicht nur die Kontrolle über Ihre Logistik, sondern schaffen gleichzeitig eine belastbare Grundlage für die Einhaltung der GPSR Verordnung. Denn wenn Versand, Rückverfolgung und Dokumentation lückenlos abgebildet sind, können Sie im Zweifel schnell reagieren und rechtssicher nachweisen, dass Ihre eBay-Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
FAQ
Für welche Länder gilt das GPSR?
Die General Product Safety Regulation (GPSR) gilt in allen EU-Mitgliedstaaten.
Was sollte die verantwortliche Person in der EU tun?
Sie stellt die Einhaltung der GPSR Verordnung sicher und fungiert als Kontaktstelle für Behörden.
Wie kann ich die verantwortliche Person ermitteln, wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist?
In diesem Fall muss der Händler selbst eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen. Das ist eine zentrale Voraussetzung für die Einhaltung der GPSR Verordnung und den Verkauf unter der eBay Produktsicherheitsverordnung.
Kann eBay helfen, die verantwortliche Stelle zu finden?
Nein, eBay vermittelt keine verantwortlichen Personen, stellt aber Informationen zur eBay GPSR Einhaltung bereit.
Was ist, wenn der Hersteller eines Produkts nicht mehr existiert oder sein Geschäft aufgegeben hat?
Dann gilt der Verkäufer automatisch als verantwortliche Stelle im Sinne der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und haftet für die Einhaltung der GPSR.
Gilt der GPSR für Produkte, die bereits spezifischen Sicherheitsanforderungen nach EU-Recht unterliegen?
Nein, in diesem Fall gelten vorrangig die sektoralen Spezialregelungen, nicht die allgemeine GPSR Verordnung.
Gilt die GPSR auch für den B2B-Sektor?
Nein, die General Product Safety Regulation (GPSR) gilt ausschließlich für Produkte, die an Endverbraucher verkauft werden, nicht im reinen B2B-Handel.
Wenn ein Produkt kein Warenzeichen hat, kann dann stattdessen der Produktname in der Produktbeschreibung verwendet werden?
Ja, ein eindeutiger Produktname genügt, sofern alle relevanten Daten zur Einhaltung der GPSR angegeben sind.
Wer ist der Hersteller von Produktsets, die aus verschiedenen Produkten von verschiedenen Herstellern bestehen?
Der Händler, der das Set zusammenstellt, gilt gemäß GPSR Verordnung als Hersteller mit allen Pflichten der Produktsicherheitsverordnung.
Müssen bei zusammengesetzten Produkten die Hersteller der einzelnen Komponenten angegeben werden?
Nein, aber der Set-Anbieter muss sicherstellen, dass das Gesamtprodukt den Anforderungen der GPSR entspricht.
Wer ist der Importeur im Sinne des GPSR?
Importeur ist, wer ein Produkt aus einem Drittland erstmals in der EU in Verkehr bringt. Das gilt auch bei Verkäufen über eBay unter der GPSR für eBay Händler.
Kann der Importeur auch ein Hersteller im Sinne des GPSR sein?
Ja, wenn er das Produkt unter eigenem Namen vertreibt oder verändert, wird er als Hersteller nach der General Product Safety Regulation (GPSR) eingestuft.
Ist der Importeur automatisch die sogenannte verantwortliche Person?
Nein, er wird es nur, wenn er diese Rolle ausdrücklich übernimmt, was für die GPSR Einhaltung auf eBay schriftlich dokumentiert sein muss.
Müssen für Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 angeboten wurden, verpflichtende GPSR-Informationen rückwirkend in die Produktangebote aufgenommen werden?
Ja, alle ab diesem Datum weiterhin gelisteten Produkte auf eBay müssen die GPSR Anforderungen auf eBay vollständig erfüllen, unabhängig vom Zeitpunkt des Einstellens.
