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• Was ist eine elektronische Ausfuhrerklärung?

Ausfuhrverfahren unter einem Warenwert von 1.000 €

Grundsätzlich bedürfen Exporte in ein Drittland bzw. EFTA-Staat unter einem Warenwert von 1.000 € keine Ausfuhranmeldung. Lediglich eine 3-fache Ausführung der Handels- bzw. Proforma-Rechnung und gegebenenfalls eine Ursprungserklärung sind der Sendung von außen beizulegen. 

Ausfuhrverfahren über einem Warenwert von 1.000 €

Beim Export in ein Drittland bzw. EFTA-Staat ab einem Warenwert von 1.000 € verlangt der Zoll eine Ausfuhranmeldung. Diese kann ausschließlich auf elektronischem Wege eingereicht werden. Hierbei muss der Ausführer sich einmalig auf der Internetseite des ELSTER-Onlineportals anmelden, um die Authentisierung gegenüber der IAA-Plus (Onlineportal der Zollbehörde) zu gewährleisten. Erst im Anschluss der Registrierung kann der Ausführer auf der Internetseite der IAA-Plus eine Ausfuhranmeldung beantragen. Nach erfolgter elektronischer Übermittlung der Ausfuhranmeldung, sendet die Zollbehörde dem Ausführer das für den Export benötigte Ausfuhrbegleitdokument (ABD) inklusive der Movement Reference Number (MRN) als PDF zu. Die Wartezeit auf die Papiere vom Zollamt mit der MRN-Nummer kann bis zu 24 Stunden in Anspruch nehmen! Erst nach dem Erhalt der Papiere kann die Beförderung über den Versanddienstleister erfolgen. 

Info: Nur vom Zoll bestätigte Papiere (Ausfuhrbegleitdokument) mit MRN-Nummer stellen eine endgültige elektronische Ausfuhranmeldung dar. Die Dokumente müssen gut sichtbar an der Sendung angebracht werden.